Markenrechtliche EntscheidungenDie nachfolgenden Entscheidungen zum Marken- und Kennzeichenrecht dienen der allgemeinen Information; sie sind nicht auf andere Einzelfälle ohne weiteres übertragbar. Es handelt sich dabei um eine Auswahl von Entscheidungen mit dem Schwerpunkt der Eintragbarkeit von Zeichen bzw. zu absoluten Schutzhindernissen. Bitte beachten Sie, dass grds. die europäische Eintragungspraxis etwas grosszügiger erscheint, als die des deutschen Amtes. Allerdings haben Entscheidungen des europäischen Amtes (HABM) mit einer weitaus grösseren Wahrscheinlichkeit im Rechtszug Bestand, als die des deutschen Amtes. Zudem existieren in der europäischen Rechtsprechung im Lichte ihrer kurzen Existenz auch solche Entscheidungen, die heute quasi nicht wiederholt würden (z.B. die EuGH-Entscheidung zu BabyDry wird von den europäischen Gerichten nicht mehr zitiert und gleichsam ignoriert): Allein das Bundespatentgericht entscheidet jährlich über zahlreiche Fälle im Bereich des Markenrechts, die sich auf verschiedene Aspekte wie Löschungsanträge, Widersprüche, Eintragungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) beziehen.
Arten von markenrechtlichen Entscheidungen des BundespatentgerichtsLöschungsverfahren: Entscheidungen über Anträge auf Löschung einer Marke wegen Verfalls (z.B. Nichtnutzung) oder absoluter Schutzhindernisse (z.B. fehlende Unterscheidungskraft). Beispiel: Löschung einer Marke wegen fehlender Benutzung gemäß § 49 Markengesetz (MarkenG).
Widerspruchsverfahren: Entscheidungen über Widersprüche gegen die Eintragung einer Marke aufgrund von Verwechslungsgefahr oder älterer Rechte. Beispiel: Widerspruch einer älteren Marke gegen eine jüngere Anmeldung.
Beschwerdeverfahren: Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA, z.B. Ablehnung einer Markenanmeldung. Beispiel: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Marke wegen mangelnder Unterscheidungskraft.
Nichtigkeitsverfahren: Entscheidungen über die Nichtigkeit einer Marke aufgrund von absoluten oder relativen Schutzhindernissen. Beispiel: Nichtigkeitsantrag wegen fehlender Unterscheidungskraft oder beschreibender Angaben.
Bekannte Entscheidungen des BundespatentgerichtsHier sind einige bekannte Fälle mit Aktenzeichen und Ergebnissen: Aktenzeichen: 27 W (pat) 6/19 Marke: „PINOCCHIO“ für Spielwaren. Entscheidung: Die Marke wurde gelöscht, da sie als beschreibend angesehen wurde und keine Unterscheidungskraft für Spielwaren aufwies. Ergebnis: Löschung der Marke.
Aktenzeichen: 28 W (pat) 12/20 Marke: „FIT FOR FUN“ für Fitness- und Gesundheitsdienstleistungen. Entscheidung: Die Marke wurde als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig angesehen. Ergebnis: Ablehnung der Eintragung.
Aktenzeichen: 30 W (pat) 5/18 Marke: „BREAKFAST“ für Lebensmittel. Entscheidung: Die Marke wurde wegen Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke „BREAKFAST“ gelöscht. Ergebnis: Löschung der Marke.
Aktenzeichen: 26 W (pat) 3/17 Marke: „KINDER“ für Milchprodukte. Entscheidung: Die Marke wurde wegen mangelnder Unterscheidungskraft und beschreibender Angaben gelöscht. Ergebnis: Löschung der Marke.
Aktenzeichen: 25 W (pat) 8/21 Marke: „BIO“ für Lebensmittel. Entscheidung: Die Marke wurde als beschreibend und nicht unterscheidungskräftig angesehen. Ergebnis: Ablehnung der Eintragung.
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